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STREITVERMEIDUNG

UND SCHLICHTUNG

Auf dem gesamten Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege ist der Notar, als Träger eines öffentlichen Amtes, tätig.

 

Als Betreuer und Berater hilft der Notar in vielerlei Weise, Streitigkeiten von vorne herein zu vermeiden oder bereits entstandenen Streit zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen.

 

Selbst wenn keine Einigung möglich ist, kann der Notar aus seiner unabhängigen und unparteiischen Stellung heraus, als fachkundiger Schiedsrichter einen Streit entscheiden. Er kann dabei langwierige und kostenintensive Streitigkeiten vor Gericht verhindern.

 

Um Streitigkeiten unter Beteiligten von vorne herein vorzubeugen, kann ein Notar als professioneller Berater im Rahmen eines Vertragsabschlusses eingeschaltet werden. Sowohl die Beratung durch den Notar, die Erstellung von Entwürfen, der eigentliche Vertragsabschluss (die Beurkundung) als auch die Abwicklung (Vollzug) sind Situationen, in denen der Notar, anders als der Rechtsanwalt, den Interessen beider Parteien verpflichtet ist.

 

Der Notar achtet auf einen fairen Interessensausgleich unter allen beteiligten Vertragsparteien, da er gesetzlich dazu verpflichtet ist, unabhängig und unparteiisch bei der Betreuung der Beteiligten zu agieren.

Zur Klärung von offenen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss tragen von Vorneherein die gesetzliche Aufklärungs-, Prüfungs- und Belehrungspflicht sowie die vorgeschriebenen Förmlichkeiten nach dem Beurkundungsgesetz bei. Eine notarielle Urkunde ist eindeutig, unzweifelhaft und ohne offene Punkte formuliert.

Sie ist ein voller Beweis der beurkundeten Vorgangs in Ihrer Funktion als öffentliche Urkunde, als Vollstreckungsmittel erspart sie den Gang zum Gericht.

 

Der Notar verfügt über ein fundiertes Spezialwissen. Es bildet gemeinsam mit der besonders qualifizierten Ausbildung und dem gesetzlich vorgeschriebenem Beurkundungszwang verschiedener Vertragstypen die Basis für eine sachgerechte Beratung.

Bei notariell Verträgen ist die Wahrscheinlichkeit späterer Streitigkeiten daher äußerst gering.

NOTAR
DR. GEIMER

NOTAR DR. EWALD GEIMER 

Lessingstraße 1, 54329 Konz

Telefon: +49 (0) 6501 - 9490-0

Telefax: +49 (0) 6501 - 9490-20

E-Mail: mail[at]notar-dr-geimer.de

Öffnungszeiten: 

Montag bis Freitag, 8:30 - 12:30 und 13:30 - 17:30

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