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IMMOBILIEN

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist von der finanziellen Größenordnung her, eines der bedeutendsten Geschäfte für alle Beteiligten. Große Anteile des eigenen Vermögens müssen in die Hand genommen und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Für den Verkäufer der Immobilie ist sie häufig der wichtigste Gegenstand des eigenen Vermögens.

 

Die Mitwirkung des Notars dient dazu, Risiken zu vermeiden und Käufe, sowie Verkäufer angemessen zu beraten. Der Notar achtet auf die ausgewogene Gestaltung und beugt Risiken vor. Erforderliche Unterlagen für den Vollzug werden durch den Notar, ebenso überwacht er die Eigentumsüberschreibung im Grundbuch auf den Käufer.

 

Durch die Mitwirkung des Notars wird verhindert, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne die Immobilie dafür zu erhalten. Ebenso wird darauf geachtet, dass der Verkäufer seine Immobilie nicht verliert, ohne im Gegenzug den Kaufpreis zu erhalten. Der Notar setzt sich mit allen Vertragsbeteiligten zusammen und klärt ihre Zielvorstellungen. Er informiert sie über die möglichen Regelungen und entwirft auf Basis dessen einen fachgerechten und ausgewogenen Kaufvertrag.

 

Der Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung sind von Immobilienverträgen genauso betroffen, wie auch der Erwerb eines Erbbaurechts. Die Gestaltung eines Vertrages richtet sich dabei nach den Besonderheiten des jeweiligen Objektes. Insbesondere gilt dies für sogenannte Bauträgerverträge, mit welchen der Käufer ein Grundstück oder einen Anteil davon in Verbindung mit einem Gebäude erwirbt, welches erst in Zukunft noch gebaut wird. Der Bauherr der Immobilie ist dabei der Verkäufer.

Der Notar regelt dabei in jedem Immobilienkaufvertrag folgende Aspekte:

 

  • Sicherung von Käufer und Verkäufer,

  • Löschung oder Fortbestand von Belastungen,

  • Gewährleistung für Mängel,

  • Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,

  • Aufteilung der Erschließungskosten und das

  • Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf).

 

Vor der Beurkundung sollte die Finanzierung feststehen. Wird ein Darlehen von einer bank benötigt, sollte der Käufer mit seiner Bank besprechen, wann dieses Darlehen ausgezahlt wird. Der Notar stimmt anschließend die Fälligkeit des Kaufpreises auf den Auszahlungszeitpunkt ab. Wenn die Finanzierung des Kaufpreises schon bei Abschluss des Kaufvertrages im Einzelnen geklärt ist, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) direkt im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.

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