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NOTFALLVORSORGE

Der Notfall sollte niemanden unvorbereitet treffen - auch nicht in rechtlicher Hinsicht.

 

Wesentliche Veränderungen im Lebensablauf und der Lebensgestaltung durch plötzliche oder altersbedingte Krankheiten, können zur Folge haben, dass man persönliche (rechtliche) Dinge nicht mehr selbst regeln kann. Gegebenenfalls ist man auf die Mitwirkung Dritter angewiesen.

 

Nicht immer kann ein Verwandter oder der Ehepartner/Lebensgefährte in solchen Situationen entscheiden und agieren. Aus diesem Grund ist eine Vorsorge für solche Fälle essentiell. So wird vermieden, dass Fremde allein über das eigene Befinden entscheiden können.

 

Vollmachten und auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Anordnungen können vom Notar vorbereitet werden. Den ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnung wird im Notfall somit sicher Geltung verliehen. Notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.

 

Es stehen im Wesentlichen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:

 

  • Generalvollmacht,

  • Vorsorgevollmacht,

  • Betreuungsverfügung und

  • Patientenverfügung.

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