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FAMILIE

Ob ehelich oder nicht ehelich - die Gründung eines Lebensgemeinschaft ist für viele Menschen die vermutlich wichtigste Entscheidung in ihrem Leben.

 

Wenn zwei Menschen bereit sind, ihr Zukunft miteinander gemeinsam zu gestalten, bietet der Gesetzesgeber in erster Linie die Ehe an. Gleichgeschlechtigen Paaren wird die eingetragene Lebenspartnerschaft ermöglicht.

Zusätzlich gibt es immer immer häufiger auch sogenannte nichteheliche Lebensgemeinschaften.

Für das Zusammenleben stellen sich wichtige Fragen, die bedacht werden müssen. Beispielweise:

 

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?

  • Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?

  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?

  • Bin ich im Alter abgesichert?

  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?

  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?

  • Was geschieht im Falle der Trennung?

  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?

  • Was gilt für den Fall einer "internationalen Ehe"?

 

Es gibt höchst unterschiedliche Antworten auf diese Fragen, je nach dem ob die Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben. Individuelle Vereinbarungen sind vom Gesetz her allerdings ebenso erlaubt, um selbstständig die passende Regelung zu wählen.

 

Grundlage des Ganzen ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Als unparteiischer Berater kann der Notar Kenntnisse vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag gestalten. Der Notar schafft eine maßgeschneiderte rechtliche Grundlage für Ihre persönliche Lebenssituation.

 

Auch zu Fragen bezüglich des Verhältnis zwischen Eltern und Kind, hilft Ihnen der Notar gerne weiter.

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